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Hier findest Du eine Auswahl der am meisten gestellten Fragen. Falls wir Deine Fragen hier nicht beantworten, nimm gerne jederzeit Kontakt mit uns auf.
Behandlungsvertrag/Honorarvereinb.
Vor Behandlungsbeginn unterzeichnen Sie unseren Behandlungsvertrag für Privatpatienten. Reichen Sie diesen unbedingt gemeinsam mit Ihren Unterlagen zur Abrechnung bei Ihrer Kasse ein. Wie Sie diesem Vertrag entnehmen können, gelten unsere Preise uneingeschränkt. Selbst wenn Ihre Rechnung nicht in voller Höhe erstattet wird gilt der vereinbarte Satz den Sie zu begleichen haben.
Beihilfefähige Höchstsätze
Laut dem Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) dürfen PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.
Ortsübliche, angemessene Preise
Für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen gibt es keine amtliche Gebührenordnung wie bspw. für ärztliche Leistungen. Daher können Physiotherapeuten die Preise für Ihre Leistungen selbständig festlegen.
Medizinisch notwendige Leistungen
Medizinisch notwendige Leistungen müssen laut gültiger Rechtslage voll erstattet werden. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann nicht, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.
Egal ob Sie ein Privatrezept oder ein Kassenrezept von Ihrem Arzt bekommen haben – in jedem Fall können Sie direkt in der Praxis vorbeikommen und Termine für Ihre Behandlungen vereinbaren. Desweiteren steht Ihnen natürlich frei sich telefonisch unter 0941 850 8 32 34 anzumelden. Für uns ist es ein großer Vorteil wenn Sie uns das Allg. Aufnahmeformular bereits im Vorfeld zukommen lassen. So können wir uns optimal auf Ihren Ersttermin vorbereiten.
TIPP: Am schnellsten und einfachsten senden Sie allerdings eine Mail an uns und wir melden uns bei Ihnen umgehend zur Terminvereinbarung. Eine Online-Buchung steht bald zur Verfügung.
Eine physiotherapeutische Behandlung darf laut Gesetzgeber ausschließlich mit gültigem Rezept erfolgen. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Patient eine gültige Verordnung zum ersten Termin zu besitzen.
Wir bieten Ihnen allerdings Personal Training Leistungen in verschiedenen Modalitäten, die Sie jederzeit ohne Rezept buchen können.
Selbstverständlich. Wir bieten 3 Parkplätze am Haus, sowie zahlreiche Parkmöglichkeiten in weniger als 100m Entfernung.
Der Zugang zur Praxis ist barrierefrei – die Praxis liegt im Erdgeschoss.
Wir bitten Sie zu jedem Termin ein Badetuch mitzubringen. In der Praxis selbst gibt es keine Möglichkeit das Handtuch zu deponieren.
TIPP: Es ist vorteilhaft bequeme Sportkleidung zur Behandlung mitzubringen. Ebenfalls bitten wir Sie im Trainingsraum saubere Sportschuhe zu tragen.
Grundsätzlich wird die Dauer eines Termins von Ihrer Verordnung bestimmt. Diese stellt Ihr Arzt aus. Sie haben allerdings freiwillig die Möglichkeit Ihre Behandlungszeit zu erweitern. Diese Erweiterung ist eine Selbstzahlerleistung. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie Ihr Rezept so schnell wie möglich beginnen. Derzeit gilt eine Frist von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum. Dies kann sich durch die Gesetzeslage allerdings auch ändern. Rufen Sie uns einfach an, wir geben Ihnen gerne Auskunft. Ist Ihr Rezept nicht mehr gültig, müssen Sie bei Ihrem Arzt eine Änderung des Rezeptbeginns durchführen lassen und dies per Unterschrift des Arztes bestätigen lassen.
Selbstverständlich. Diese Leistungen fallen in den Aufgabenbereich eines Physiotherapeuten. Da Begriffe wie Krankengymnastik, Massagen und andere allerdings veraltet sind und zweitens in bestimmter Kombination gegen Heilmittelwerberichtlinien verstoßen, bitten wir um Verständnis dafür, diese nicht auf der Webseite zu verwenden.
Nein! Die Praxis Sporting Spine Regensburg ist eine moderne Physiotherapiepraxis die neben Physiotherapie einen Raum für Personal Training vorhält. Wir stehen für eine enge Verbindung von Frührehabilitation und Aktiven Konzepten.
Der Gesetzgeber hat seit dem 01. Januar 2004 eine gesetzliche Zuzahlung für jede Heilmittelverordnung als Einmalzahlung pro Verordnung festgelegt. Diese Zuzahlung gibt unsere Praxis an die Krankenversicherung weiter. Dieser Betrag bildet sich aus 10€ pro Rezept + 10% des Heilmittelpreises.
Ja. Bei Vorliegen einer „chronisch“ definierten Krankheit, kann eine Befreiung der Zuzahlung von der Krankenkasse genehmigt werden. Diese Befreiung findet jedoch erst statt, wenn ihre Zuzahlungskosten 1% des monatlichen Einkommens ausmachen. Ferner ist eine definierte Einkommensgrenze zu berücksichtigen. Ab 2% Zuzahlungskosten vom monatlichen Einkommen kann ebenso eine Befreiung genehmigt werden. Um eine Befreiung zu erhalten, müssen Sie alle Zuzahlungsquittungen aufbewahren. Sie dienen als Beleg derZuzahlungskosten und müssen bei der Krankenkasse eingereicht werden, sobald Sie über 1- bzw. 2% liegen.
Seit 01.01.2021 gibt es eine bundesweite Neuregelung. Der Regelfall ist abgeschafft. Das bedeutet – Erstverordnung, Folgeverordnung und eine Pause nach 3 Rezepten gibt es nicht mehr. Der behandelnde Arzt bestimmt nun einen Verordnungsfall bzw. die Notwendigkeit. Diese gilt in der Regel ein halbes Jahr. Ab einem halben Jahr kann ein weiterer Bedarf festgestellt und weiterverordnet werden.
Als Privatpatient werden Sie vor Beginn Ihrer Behandlung aufgefordert unsere Preisvereinbarung zu unterschreiben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es Versicherungsgesellschaften gibt, die Ihre Behandlungskosten nicht in der vollen Höhe übernehmen. Es liegt in Ihrer Verantwortung diese Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn abzuklären.
Ja, selbstverständlich. Sie können in unserer Praxis mit einer gültigen Maestro / EC-Karte bezahlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin das keine Zahlungen per Kreditkarte oder Handy möglich sind.
Sporting Spine Regensburg
Sudetendeutsche Str. 1b
93057 Regensburg
Tel.: 0941/850 8 32 34
Öffnungszeiten:
Mo: | 8:00 – 12:00 Uhr | 14:00 – 20:00 Uhr |
Di: | 8:00 – 13:00 Uhr | 14:00 – 20:00 Uhr |
Mi: | 8:00 – 13:00 Uhr | 14:00 – 20:00 Uhr |
Do: | 8:00 – 13:00 Uhr | 14:00 – 19:00 Uhr |
Fr: | 8:00 – 15:40 Uhr |